Unser Qualitätsversprechen

    Wir recherchieren sorgfältig und prüfen gründlich. Um unseren Auftraggeber:innen eine hohe journalistische Qualität garantieren zu können, verpflichten wir uns und alle freien Mitarbeiter:innen vertraglich zur Einhaltung der folgenden Standards:

    1. Wir halten uns an den Pressekodex des Deutschen Presserates. Insbesondere beachten wir die ethischen Standards für die Medizinberichterstattung sowie zum Schutz der Persönlichkeit. Eine der Sache unangemessen reißerische oder tendenziöse Sprache vermeiden wir.

    2. Die Investigativstation nimmt keine PR-Aufträge an.

    3. Wir lassen es nicht zu, dass Interessenkonflikte unsere journalistische Arbeit beeinflussen. Dies gilt auch für uns selbst: Nehmen wir als Einzelpersonen bezahlte Aufträge von nicht-journalistischen Stellen an (z. B. Honorare für Vorträge und Moderationen), gehen wir damit transparent um.

    4. Wir recherchieren ergebnisoffen und prüfen auch Informationen, die gegen eine mögliche Arbeitshypothese sprechen. Wir akzeptieren keine Vorgaben für die inhaltliche Ausrichtung von Rechercheergebnissen.

    5. Wir recherchieren evidenzbasiert und berichten ausgewogen. Bestehende Unsicherheiten stellen wir dar. Wir ordnen einzelne Studienergebnisse in die Studienlage bzw. in einen wissenschaftlichen Konsens ein. Bei der Auswahl unserer Gesprächspartner:innen sind wir uns bewusst, dass eine False Balance zu einer verzerrten Berichterstattung führen kann.

    6. Wir nutzen KI-basierte Hilfsmittel, z. B. als Ideengeber oder zum Übersetzen und Transkribieren. Alle so erhaltenen Informationen prüfen wir jedoch kritisch. Unsere Texte schreiben wir selbst und überlassen dies nicht der KI.

    7. Soweit möglich, nutzen wir Primärquellen für unsere Recherchen. Das bedeutet: Wir prüfen originale wissenschaftliche Studien und Publikationen und verlassen uns nicht auf Informationen aus zweiter Hand.

    8. Wir machen unsere Quellen transparent. Das bedeutet: In Texten und Recherche-Manuskripten verlinken wir alle online verfügbaren Quellen (z. B. Studien, Fachpublikationen, Datenquellen). Unseren Auftraggeber:innen bieten wir an, auch sämtliche nicht online verfügbaren Quellen zu prüfen. Die Herkunft von Informationen oder Zitaten aus zweiter Hand – z. B. aus anderen Medienquellen – geben wir an. Wir empfehlen Redaktionen, die unsere Recherchen publizieren, unsere Quellenangaben an ihr Publikum weiterzureichen. Eine Grenze hat die Quellentransparenz dort, wo wir Informant:innen schützen (siehe Punkt 11).

    9. Wir nutzen und zitieren auch Dokumente, die bisher nicht veröffentlicht sind. Soweit rechtlich möglich, setzen wir uns bei unseren Auftraggeber:innen dafür ein, diese Quellen im Original publik zu machen. Dies gilt insbesondere für Dokumente, die wir auf Basis von Informationsfreiheitsanfragen erhalten haben.

    10. Individuelle Gesundheitsinformation sind sehr persönlich. Über Erfahrungen, die Patient:innen uns anvertrauen, berichten wir daher respektvoll und sensibel. Den Betroffenen erklären wir vorab, in welchem Kontext wir sie zitieren. Selbstverständlich berücksichtigen wir zudem den möglichen Wunsch, Klarnamen nicht zu nennen.

    11. Investigativer Journalismus ist auf Hinweisgeber:innen angewiesen, die wichtige und oftmals sensible Informationen öffentlich machen wollen und dafür ein persönliches Risiko eingehen. Ihnen gewähren wir umfassenden Informant:innenschutz: Wir wahren die Anonymität der Personen in der Berichterstattung und nehmen das für Journalist:innen gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, um die Identität der Whistleblower:innen zu schützen.
      (Wie Hinweisgeber:innen uns kontaktieren können, erfahren Sie hier.)

    12. Wir bezahlen kein Geld als Gegenleistung für Informationen.

    13. Über den Anlass für eine Berichterstattung entscheiden wir allein nach journalistischen Maßstäben. Wir nehmen kein Geld von Personen oder Unternehmen an, die ein Eigeninteresse an einer Berichterstattung haben. Das gilt auch für andere Vergünstigungen im Zusammenhang mit unseren Recherchen: Die Tasse Kaffee auf dem Konferenztisch nehmen wir an – die Reiseeinladung eines Unternehmens, das Gegenstand der Berichterstattung ist, nicht.

    14. Um Fehler zu vermeiden, arbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip: Bevor wir Rechercheergebnisse an unsere Auftraggeber:innen herausgeben, hat diese mindestens eine zweite Person überprüft. Wenn uns trotz aller Sorgfalt ein Fehler unterläuft, gehen wir transparent damit um: Wird uns ein Fehler bekannt, weisen wir unsere Auftraggeber:innen darauf hin und setzen uns für eine Korrektur ein.

      Fassung vom 20. März 2025